Hebammen in Not
Trotz des sogenannten Sicherstellungszuschlags der gesetzlichen Krankenkassen müssen Hebammen ab Juli mindestens 1.954 Euro der Haftpflichtprämie selbst bezahlen. Zudem erhält nur ein Teil der betroffenen Hebammen diesen Zuschlag. Er ist damit kein echter Ausgleich und bietet, da er rückwirkend auf Antrag ausgezahlt wird, keine Planungssicherheit für Hebammen. Zusätzlich zahlen die privaten Krankenkassen derzeit keinen Ausgleich für die Haftpflichtkosten.
Hebammen vor dem beruflichem Aus
Ende April hatten rund 1.500 Hebammen den Sicherstellungszuschlag beim GKV-Spitzenverband beantragt. Das bedeutet, dass zehn Monate nach Inkrafttreten des Zuschlags ein Großteil der betroffenen 2.600 Hebammen immer noch keinen Ausgleich bekommen hat. Die Vergütung der Hebammen ist gleichzeitig mit dem Einsetzen des Sicherstellungszuschlags verringert worden, so dass Hebammen die Haftpflichtkosten auch hiermit nicht mehr ausgleichen können. Der Deutsche Hebammenverband klagt aktuell vor dem Berliner Sozialgericht gegen die Regelungen. Der Hebammenverband fordert eine echte Lösung der Haftpflichtproblematik, beispielsweise durch einen Haftungsfonds.
Haftpflichtproblematik führt zu Hebammenmangel
Seit Jahren steigen Hebammen aufgrund der Haftpflichtproblematik aus der freiberuflichen Geburtshilfe aus oder geben ihren Beruf sogar auf. Ein Mangel an Hebammenhilfe zeigt sich mittlerweile bei Geburten, bei der Schwangerenvorsorge und der Wochenbettbetreuung. Nicht mehr jede Frau findet eine Hebamme für eine außerklinische Geburt oder eine Wochenbettbetreuung. Doch auch in den Kliniken zeigt sich der Rückgang: In den vergangenen Monaten mussten immer wieder Kliniken ihre Kreißsaaltüren schließen, weil sie keine freiberuflichen sogenannten Beleghebammen mehr finden konnten – beispielsweise aktuell in Niebüll und Schmalkalden.
Weitere Informationen zur Situation der Hebammen in Deutschland auf der Seite des Deutschen Hebammenverbandes.