Tod nach Hausgeburt im Verdacht der Tötungsabsicht
Wäre das Kind im Krankenhaus nach der Entbindung verstorben, weil es – wie Anzeichen vermuten lassen, nicht lebensfähig war, wäre sauber ermittelt worden und die Ärzte aufgrund höheren Schicksal gar nicht erst angeklagt worden. Nicht so die Hebamme und Ärztin Anna Rockel-Loenhoff, einer Ikone der natürlichen Geburt, die man nun, da sie sich der Technikgläubigkeit verwehrt, für 6 Jahre ins Gefängnis steckt und ihr lebenslanges Berufsverbot gibt. Der Tod geht nicht auf einen handwerklichen Fehler der Hebamme zurück, daher ist sie auch nicht wegen Fahrlässigkeit angeklagt gewesen, sondern wegen der Tatsache, dass sie die Mutter bei ihrem Wunsch im Hotel zu entbinden, unterstützt hat. Dass sie die Geburt überhaupt begleitet hat, darin sieht das Gericht die Tötungsabsicht bestätigt, einer „arroganten und sich selbst überschätzenden Hebamme“ wie es im Urteil heißt.
Diametrale Betrachtung von Geburt als natürlich versus lebensgefährlich
Nicht nur in der Urteilsverkündung, sondern auch im Prozessverlauf zeigen sich die Gräben, die zwischen natürlicher Geburtshilfe und hochtechnisierter Geburtsmedizin verlaufen. Der Prozess kam einer Vorverurteilung gleich: „Alle hören Hotelgeburt und Beckenendlage und denken, dass das Kind daran gestorben sein muss.“ So wurden die Fakten, wozu auch die genaue Todesursache zählt als unwesentlich nicht ermittelt. Es war Konsens, dass eine Geburt unter diesen Umständen den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen habe. Wäre das Kind im Krankenhaus nach der Entbindung verstorben, weil es – wie Anzeichen vermuten lassen, nicht lebensfähig war, wäre sauber ermittelt worden und die Ärzte aufgrund höheren Schicksal gar nicht erst angeklagt worden.
Mainstream mit Vorurteilen gegenüber natürlicher Geburt reicht bis in höchste Kreise
Das Entsetzliche an diesem Fall sind nicht die Vorurteile in der Schulmedizin, die ihre Daseinsberechtigung aus der Unterdrückung der weiblichen Kraft ziehen oder die Mainstream-Meinung der Bevölkerung – immerhin befassen sich ja nur 2-4 Prozent der Menschen mit dem Thema Hausgeburten intensiv – nein, das Bestürzende ist, dass sich Vorurteile in den Köpfen von Akademikern und Entscheidungsträgern finden und auf dieser Basis ein Urteil fällen. Das legt den Verdacht nahe, dass es hier gar nicht um den Fall, sondern um die Statuierung eines Exempels ging: nur in der Klink darf geboren und gestorben werden, sonst handelt es sich um einen Fall von Tötungsabsicht. Wie sollen Hebammen denn so weiterarbeiten?
Geburt ist immer ein schicksalhaftes Ereignis
Wer leugnet, dass es auch bei bester Betreuung und Fähigkeiten aller Beteiligten leider auch zum traurigen Fall eines kranken, geschädigten oder sogar toten Kindes bei der Geburt kommen kann (bei etwa 3 von 1000 Geburten), der leugnet die Gesetze des Lebens. Geburt ist und bleibt ein schicksalhaftes Ereignis und das ist unabhängig von der Behandlung durch eine Hebamme oder einen Arzt. Eine Garantie auf ein gesundes Kind, kann niemand geben. Auch die Schulmedizin nicht, die das Sicherheitsargument ins Feld führt, damit es Argumente für eine Klinikgeburt gibt. Zu Hause ist ein dramatisches Ereignis „verantwortungslos“ und im Krankenhaus „höhere Gewalt“.
Positive Beeinflussung von Geburten durch weibliches Weisheitswissen
Dabei gibt es Belege, dass die schicksalhaften Verläufe lassen sich minimieren durch eine 1:1 Betreuung durch eine Hebamme und die Kompetenz der Mutter stärkende Geburtsvorbereitung und positive Ausrichtung auf die Geburt. Ganz zu schweigen von der höheren körperlichen Verletztheit von Müttern bei Geburten in Kliniken (ca. 20 Prozent nicht notwendige Kaiserschnitte und ca. 20 Prozent vermeidbare Dammschnitte) und deren Leidensgeschichte in Folge. Ganz zu schweigen von der steigenden Zahl der Mütter, die nach einem Kaiserschnitt aufgrund einer Infektion mit Krankenhauskeimen versterben. Diese Toten wären tatsächlich vermeidbar gewesen. Aber darüber wird geschwiegen!
Interview mit Anna Rockel-Loenhoff
Hier ein sehr nachdenklich machendes Interview mit der verurteilten Hebamme und Ärztin Anna Rockel-Loenhoff vor dem Antritt ihrer Haftstrafe! Über den Fall gibt es am 29. Juni 2016 um 22.03 Uhr im SWR 2 auch eine einstündige Dokumentation.
8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
ARL war praktische Ärztin ohne Facharztausbildung
Habe die Internetseite Flowbirthing mit Interesse gelesen, aber dieser Abschnitt über ARL disqualifiziert komplett…. die Urteilsbegründung ist eine einzige Horrorstory….
ARL war praktische Ärztin; sie arbeitete aber als Hebamme in diesem Fall. Sie kontrollierte den Geburtsverlauf unzureichend; d.h die Frau hatte um 5:30h einen Blasensprung und ARL fuhr erst um 16:30h in das Hotelzimmer.Ein Unding nach Blasensprung weder die kindlichen herztöne zu kontrollieren noch den höhenstand des Steißes.
Eine Geburt aus BEL stellt eine Pathologie dar,die ausserklinisch nicht entbunden werden darf
Naja meine Hebamme kam auch erst 6 Stunden nach Blasensprung, das ist ganz normal. Der Blasensprung hat ja nichts mit den Herztönen zu tun. BEL ist halt einfach zuhause verboten. Verstehe nicht, warum sie das gemacht hat.
Nach einem Blasensprung muss sich aber die Hebamme vergewissern wo sich der Po/ Kopf befindet,da es hier auch zum Nabelschnurvorfall ( vor allem bei BEL) kommen kann; sprich : sie muss die Herztöne des Kindes kontrollieren.
“Der Tod geht nicht auf einen handwerklichen Fehler der Hebamme zurück[…]“: Oh doch, das geht er. Frau Rockel-Loenhoff hat sich dem Hebammengesetz, das eine Beckenendlage in der Hausgeburtshilfe ausschließt, widersetzt, genauso wie sie eine Frau geburtsbehilflich außerklinisch betreut hat, die viele selbst für einen Laien erkennbaren Zeichen einer Präeklampsie gezeigt hat. Wenn man dem Berufsstand der Hebammen angehört, hat man nach den Hebammengesetz zu handeln, was Pathologie sowie andere bestimmte Faktoren (z.B. Eine Beckenendlage, Mehrlinge …) in der Hausgeburtshilfe ausschließt. Und dann hat das nichts damit zutun, dass sie auch Ärztin ist, nach meinem Wissen ist sie nämlich „nur“ Allgemeinmedizinerin gewesen und muss demnach nach dem Hebammenberufsstand gehandelt haben.
„nuR der Vollständigkeit halber:
Frau Rockel-Loenhoff hatte keinerlei fachärztliche Ausbildung / Prüfung absolviert, sie war nicht „nur“ Allgemeinmedizinerin.