Der Verband kritisiert die am 25.09.15 erfolgte Entscheidung der Schiedsstelle, die verbindliche Ausschlusskriterien für Hausgeburten festlegt, obwohl ihr Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Dazu zählt zum Beispiel die Überschreitung des berechneten Geburtstermins um drei Tage. In diesem Fall soll zukünftig immer ein Arzt bestimmen, ob eine Hausgeburt möglich ist. Frauen und Eltern haben damit keine selbstbestimmte freie Wahl des Geburtsortes mehr, obwohl diese gesetzlich zugesichert ist. Der Hebammenverband bewertet die heutige Entscheidung als schweren Einschnitt in das Berufsrecht der Hebammen. Diesen wird damit die Fähigkeit abgesprochen zu entscheiden, wann eine Schwangerschaft nicht mehr regelgerecht verläuft. Der DHV befürchtet, dass es in der Praxis zukünftig kaum noch Hausgeburten geben wird.
„Mit Besorgnis nehmen wir wahr, dass die natürliche, die physiologische Geburt immer weniger im Fokus der Geburtshilfe steht. Das Vertrauen in die Körperkompetenz von Frauen geht verloren. Technische Hilfsmittel werden immer mehr in den Vordergrund geschoben, da sie vermeintlich Sicherheit bieten“, so Martina Klenk. Es gebe jedoch keine empirisch belegbaren Beweise, dass eine Hausgeburt weniger sicher ist als eine Geburt in der Klinik oder dass dabei mehr Komplikationen auftreten.