Justiziable Patientinnenverfügung statt Geburtsplan – ein starkes Instrument der Selbstbestimmung. Christina Mundlos, Buchautorin, die das Thema Gewalt unter der Geburt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringt und sich wie FlowBirthing für eine neue Geburtskultur einsetzt, bringt ein starkes Statement. Zum Thema Geburtsplan befragt, also wie sinnvoll es sei, wenn eine Frau eine Liste mit in den Kreißsaal nimmt, um den Geburtshelfern zu vermitteln, wie sich die werdende Mutter die Rahmenbedingungen der Geburt vorstellt, um sicher und natürlich gebären zu können, sagt sie:
„Allein die Tatsache, dass wir darüber reden müssen, ob es sinnvoll ist, dass sich Frauen Gedanken über die Geburt ihres Kindes machen und ihre Wünsche aufschreiben, zeigt, wo wir in der Geburtshilfe stehen. Oft mokiert oder ärgert sich das Personal über diese schöne Möglichkeit, die Mutter als Individuum und nicht bloß als Nummer kennenzulernen. Das ist nicht nur anmaßend sondern auch frauenverachtend.“
Das Problem ist also nicht der Geburtsplan, sondern dass sich oft genug unter der Geburt in der Klinik niemand an die Wünsche der Gebärenden hält – selbst wenn diese sie extra schriftlich eingereicht haben! Patientinnenrechte werden mit Füßen getreten. Katastrophal ist, dass das Missachten der Wünsche der Mutter dramatische Folgen für den Geburtsverlauf hat. Jede Hebamme weiß es. Für eine gute Geburt können die notwendigen Hormone von der Frau nur ausgeschüttet werden, wenn sie sich absolut sicher fühlt. Dazu benötigt jeder Mensch, aber besonders die Gebärende Rückhalt.
Ihr Vorschlag: Statt Geburtsplan eine justiziable Patientinnenverfügung. Hiermit soll den Wünschen der Mütter mehr rechtlicher Nachdruck verliehen werden. Die justiziable Patientinnenverfügung wirkt allein schon über ihre Begrifflichkeit. Worte sind Macht und formen unser Denken und lösen Reaktionen beim Gegenüber aus. Die juristische Konnotation einer justiziablen Verfügung ist der machtvolle Ausdruck einer Eigensinnigkeit im besten Sinne, der Eigenverantwortung. Dieser Ausdruck juristischer Eigenverantwortlichkeit wird dem Geburtsplan von Hebammen und Ärztinnen oft nicht zugestanden.